Evaluierung psychischer Belastungen gemäß § 4 ASchG

Warum Evaluierung psychischer Belastungen?
Beschäftigte erleben durch ihre Arbeit gleichzeitig physische und psychische Anforderungen. Psychische Belastungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit gehören in allen Unternehmen zum Alltag – von der hohen Konzentration, die die Überwachung von Produktionsprozessen verlangt, bis zum intensiven, persönlichen und emotionalen Einsatz von MitarbeiterInnen in Beratung oder Pflege. Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen dann, wenn arbeitsbedingte, psychische Belastungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten führen. Dem wirkt der Gesetzgeber mit dem Arbeitnehmer:innenschutzgesetz entgegen.

Arbeitspsychologie im Rahmen der Präventionszeit § 82a ASchG

Arbeitspsychologie ist eine ideale Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Präventivkräften. Unternehmen können bis zu 25% der gesamten Präventionszeit für Arbeitspsycholog:innen in Anspruch nehmen. Die kontinuierliche Mitarbeit von Arbeitspsycholog:innen - mit deren sozialwissenschaftlichen Kompetenzen - in interdisziplinären Teams, bewirkt einen nachhaltigen Mehrwert.

Dabei geht es um ganz praktische Themen:

  • z.B. Wie beeinflusst die räumlich - architektonische Umgebung soziale Beziehungen (zwischen den Mitarbeiter:innen aber auch Kund:innen)?
  • Wie lassen sich abteilungsspezifisch erhöhte Krankenstände konstruktiv analysieren?
  • Wie wirken sich betriebliche Reorganisationsprozesse auf die Leistungsbereitschaft aus?

Der volkswirtschaftlich Nutzen arbeitspsychologischer Investition rechnet sich auf alle Fälle: Jährlich verursachen in Österreich psychische Erkrankungen rund 7 Milliarden Euro. Daraus lässt sich der betriebswirtschaftliche Nutzen für das Unternehmen ableiten und im konkreten Fall auch berechnen.